Die Rürup Rente
Das deutsche Rentensystem ist zu 100% umlagefinanziert aufgebaut. Die Renten der aktuellen Rentenbezieher werden also direkt von den Einzahlungen der aktuellen Arbeitnehmer bezahlt. Einen Puffer, ein angespartes Guthaben oder dergleichen, gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich nicht. Eingeführt wurde dieses System direkt nach dem 2. Weltkrieg, als es relativ wenige Rentner und dafür eine große Anzahl von Einzahlern gab. Die demographische Entwicklung der letzten Jahre hat jedoch nunmehr dazu geführt, dass sich dieses Verhältnis komplett gewandelt hat. Auf sehr viele Rentner kommen nunmehr sehr wenige Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung. 2040 wird es voraussichtlich so weit sein, dass jeder Arbeitnehmer seinen eigenen Rentner zu versorgen hat, das Verhältnis dann also 1:1 ist. Die Konsequenz wird sein, dass die Renten der zukünftigen Generationen lange nicht so hoch wie aktuell sein werden - Altersarmut wird daher zwangsläufig ein weit verbreitetes Phänomen sein. Es sei denn, man tut etwas dagegen und versichert sich zusätzlich.
Das beste Mittel gegen Altersvorsorge ist die private Vorsorge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung spart bei der privaten Vorsorge nämlich jeder seine eigene Renten, bzw. seine eigene Kapitalabfindung, an. Durch Zinsen und Zinseszinsen lassen sich so über die Jahre sehr schöne Zusatzeinkommen generieren. Nun ist es jedoch so, dass es die unterschiedlichsten Arten von privaten Vorsorgeverträgen gibt. Einer der beliebtesten Verträge ist in diesem Zusammenhang ganz ohne Zweifel die so genannte Rürup Rente.
Wie funktioniert die Rürup Rente?
Die Rürup Rente wurde ursprünglich als Alternative zur Riester Rente eingeführt, um auch Selbständigen die Möglichkeit zu geben, eine Rentenversicherung zu besparen, die ebenso sicher wie die gesetzliche Rente der Angestellten ist. Selbständige sind ja von der Riester Rente ausgeschlossen, da diese nur für Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung offen ist. Sollte ein Selbstständiger nämlich z.B. insolvent gehen, dann werden andere Privatverträge voll auf eine evtl. Sozialleistung des Staates angerechnet - die Rürup Rente nicht. Sämtliche Rentenanwartschaften der Rürup Rente sind also zu 100% Hartz IV geschützt.