Aktienoption
Eine Option ist ein Finanzinstrument, das ein zukünftiges Recht auf den Erwerb von Wertpapieren oder Währungen gewährt. Im Vertrag wird im Vornherein die Frist und der Preis zur Ausübung des Rechts zur Annahme des Angebots festgelegt. Die Option schließt andererseits eine Pflicht zur Annahme des Kaufangebots aus. Ein steuerpflichtiger Vorteil ergibt sich, wenn der Börsenpreis zum vereinbarten Kauftermin höher ist als der vorher vereinbarte und zu zahlende Preis. Nahezu die gleichen Möglichkeiten gibt es zum Verkauf von Optionen. Für dieses Recht ist vom Käufer bzw. Verkäufer beim Vertragsabschluss, eine Gebühr zu entrichten. Kauf- und Verkaufsoptionen gibt es auf Aktien, Anleihen und Devisen.
Im Rahmen von attraktiven Vergütungssystemen bieten Aktiengesellschaften ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Erwerb von Unternehmens eigenen Aktien an. Diese Form der zusätzlichen Entlohnung und der Beteiligung am Unternehmen gilt als moderne Erfolgsmotivation. Die Mitarbeiter bekommen das Optionsrecht zum späteren Erwerb von Unternehmensaktien zu einem Vorzugspreis. Dieser kann weit unter dem späteren Marktpreis liegen, wenn sich die Zukunftserwartungen des Unternehmens erfüllen. Dieses befristete, eingeräumte Recht muss grundsätzlich als sozial- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsentgelt behandelt werden. Dieser Sachverhalt ist bei der Ausübung des Optionsrechts durch den Arbeitnehmer gegeben. Kommt es zur Auszahlung beim Verkauf der Aktien oder zur Umbuchung auf das eigene Aktiendepot, ist der steuerliche und sozialversicherungspflichtige Sachverhalt eingetreten. Der sogenannte geldwerte Vorteil liegt in der Differenz zwischen dem vertraglich eingeräumten Vorzugspreis und dem späteren, im Allgemeinen, höheren Börsenkurs. Zur Heranziehung der Ausübung von Aktienoptionen für die Steuer- und Sozialversicherungspflicht, gibt es in der Praxis immer wieder Streitverfahren vor Gerichten.