PKV - Private Krankenversicherung
Seit Beginn des Jahres 2009 gilt in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet, dass jeder Bürger krankenversichert sein muss, und dass umgekehrt die Krankenkassen verpflichtet sind, die Bürger zu versichern. Diese Pflicht gilt für die gesetzlichen Krankenkassen, im Gegensatz zu den privaten Krankenkassen, kurz PKV genannt. Die Mehrheit der Bevölkerung ist gesetzlich versichert, also in Krankenkassen wie zum Beispiel den AOKs, der DAK, der BEK, den Innungs- oder den Betriebskrankenkassen. In der Regel sind die Versicherten Arbeiter oder Angestellte, deren Krankenversicherungsbeitrag vom Bruttolohn einbehalten und vom Arbeitgeber an die Krankenkasse bezahlt wird.
Ganz anders ist es bei der PKV. Hier wird ein Vertrag zwischen dem Versicherer und dem Versicherten abgeschlossen. Es ist ein privatrechtlicher Vertrag, so wie der Mietvertrag oder der Leasingvertrag für den Pkw auch. Der Personenkreis der PKV-Versicherten ist recht eng gesteckt. Mitglied in der privaten Krankenkasse können alle Selbständigen werden, sowie die unselbständig Tätigen, deren Bruttolohn über der vom Gesetzgeber vorgegebenen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Sie ändert sich von Jahr zu Jahr, und zwar meistens nach oben hin. Und letztendlich können sich auch alle Beamten von Bund, Ländern und Gemeinden privat Krankenversichern.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kann über den Versicherten die gesamte Familie mitversichert sein, während in der PKV jedes Familienmitglied einzeln, also personenbezogen versichert wird. Wer privat krankenversichert ist, muss die Tarife für eine Vollversicherung abschließen. Es sind die drei Tarifbestandteile ambulant, stationär und Zahntarif. Und der Beitrag zur Pflegeversicherung, die eine eigene Versicherung darstellt, wird zusammen mit dem Beitrag zur PKV an den Versicherer abgeführt.
Die privat Versicherten zahlen den Versicherungsbeitrag selbst an den Versicherer. Unselbständig Tätige, also beispielsweise Angestellte erhalten den anteiligen Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung zusätzlich zum Nettolohn ausbezahlt. Sie überweisen also, analog dem Arbeitgeber für die gesetzlich Krankenversicherten, die komplette Beitragssumme monatlich an die private Krankenversicherung.
Neben diesen Basistarifen für die Vollversicherung bietet die private Krankenversicherung weitere Zusatztarife an. Zu ihnen gehören unter anderem das Krankentagegeld sowie das Krankenhaustagegeld. Ein privater Krankenversicherungsschutz wird modulhaft zusammengestellt. Art und Höhe der Versicherungstarife können individuell bestimmt werden und orientieren sich an dem Leistungsumfang sowie dem dafür zu zahlenden Monatsbeitrag.
Und auch bei der Höhe des Monatsbeitrages kann variiert werden. Er ist deutlich geringer, wenn der Versicherte einen so genannten Eigenanteil bezahlt, bevor er sich seine Behandlungskosten von der PKV erstatten lässt. Doch an dieser Stelle beginnt für den Versicherungsnehmer das Rechnen; denn bei reduziertem Monatsbeitrag fällt auch der Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag entsprechend geringer aus.