Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist ein Finanzprodukt, das dem Ansparen von Geld dient und auch im Fall des Ablebens des Versicherten an Verbliebene ausgezahlt wird. Bei der Lebensversicherung muss man zunächst einmal zwei verschiedene Arten unterscheiden:
- Die Risikolebensversicherung
- Die Kapitallebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt nur etwas aus, wenn die versicherte Person während der vereinbarten Vertragslaufzeit verstirbt.
Bei der Kapitallebensversicherung ist dieser Risikoschutz mit einer Kapitalzahlung zu vertraglich festgelegten Terminen (Mehrfachauszahlungstarife) verbunden und wird zum Ablauf des Vertrages fällig. Bei der Kapitallebensversicherung wird entweder beim Tode der versicherten Person oder zu den vertraglich vereinbarten Terminen eine Leistung erbracht. Die Ablaufleistung verringert sich mit jeder Teilauszahlung. Was den Todesfallschutz betrifft, sind unterschiedliche Gestaltungen vorstellbar. Entweder sinkt die Todesfallleistung mit den Kapitalauszahlungen oder sie bleibt gleich. Die letzte Variante führt im Regelfall zu einer höheren Prämie, weil die Versicherung ein höheres Risiko abdeckt.
Die Versicherungen müssen aufgrund gesetzlicher Vorschriften sehr vorsichtig kalkulieren. Die Prämien müssen so berechnet werden, dass aus diesen alle im jeweiligen Jahr anfallenden Todesfall-Leistungen erbracht werden können. Dies führt im Risikobereich zu jährlichen Überschüssen, die den Versicherungsnehmern als Sofortüberschüsse in Form einer verminderten Prämie ausgezahlt werden. Zum besseren Verständnis, die zu zahlende Prämie ist niedriger als die vereinbarte Prämie.
Im Bereich der Kapitallebensversicherung muss der Sparbeitrag so angelegt werden, dass bei Vertragsablauf die garantierte Vertragsleistung ausbezahlt werden kann. Rund 70 Prozent der Prämie beträgt der Sparanteil. Für diesen wird (der jeweiligen Wirtschaftslage angepasst) ein Rechnungszins festgesetzt, der dann für die gesamte Laufzeit des Vertrages gültig ist. Im Normalfall erzielen die Versicherungen aber auch bei der Kapitalanlage höhere Erträge als den jeweiligen Rechnungszins. Diese höheren Erträge kommen den Versicherungsnehmern fortlaufend in Form der anwachsenden Todesfall-Leistung und bei Ablauf als höhere Auszahlung zu Gute.
Die Beteiligten eines Versicherungsvertrages sind:
a) der Versicherungsnehmer:
Das ist die Person, die die Beiträge bezahlt und der auch die Erlebensfall-Leistung zu Gute
kommt.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist aber das Unternehmen der Versicherungsnehmer.
Erst wenn die Unverfallbarkeit der Ansprüche eingetreten ist (bei Entgeltumwandlung sofort),
gehen diese Ansprüche auf den jeweiligen Arbeitnehmer über.
b) versicherte Person: Das ist diejenige Person, bei deren Tod die Todesfall-Leistung ausbezahlt werden muss. Dies kann auch der Versicherungsnehmer sein. Es gibt auch die Form der verbundenen Lebensversicherung auf zwei Personen, bei der die Leistung fällig wird, wenn ein der beiden versicherten Personen stirbt.
c) Begünstigte oder zum Bezug berechtigte Person Das kann der Versicherungsnehmer für den Erlebensfall oder wenn er nicht die versicherte Person ist. Ansonsten kann jeder als Bezugsberechtigter eingetragen werden.
Sowohl zur Risikolebensversicherung als auch zur Kapitallebensversicherungen können Zusatzversicherung eingeschlossen werden, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.