Geldanlage Ratgeber


Die Riester Rente

Wir alle träumen von einem sorgenfreien Leben im Alter. Endlich Zeit haben, für Hobbys und Reisen. Doch schon lange ist klar: Nicht jeder wird sich dies auch wirklich leisten können. Die demografische Entwicklung lässt das Rentenniveau in Deutschland stetig sinken. Infolgedessen, sind viele heutige Arbeitnehmer gezwungen, eine im Ruhestand auftretende Versorgungslücke zu schließen. Die private Vorsorge ist wichtiger denn je. Der Staat hat diese Thematik aufgegriffen und im Jahr 2002 die staatlich geförderte Altersvorsorge eingeführt: die "Riester-Rente". Sie garantiert eine lebenslange Zusatzrente.

Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Die staatliche Förderung über die "Riester-Rente" können all jene in Anspruch nehmen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Riester-Verträge können in verschiedenen Anlageformen abgeschlossen werden. Als Rentenversicherung, Fondssparplan, Banksparplan oder als Bausparvertrag. Die monatlichen Sparraten können jederzeit angepasst oder ausgesetzt werden. Der Staat hat für alle Riester-Verträge einen genauen gesetzlichen Rahmen geschaffen. So hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Sparer zum Ende der Laufzeit mindestens seine eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen garantiert wieder erhält. Zudem locken mögliche Steuervorteile, denjenigen, die ihre private Altersvorsorge selber vorantreiben. Die Vorsorgeaufwendungen sind nämlich steuerlich absetzbar. Das Vermögen aus Riester-Verträgen ist außerdem Hartz IV-sicher. Im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit, ist es vor den Zugriffen des Staates geschützt.

Was passiert im Rentenalter?

Auch die Auszahlphase wurde vom Gesetzgeber geregelt. Sie besteht aus zwei Komponenten: Der Versicherungsnehmer erhält bis zum 85. Lebensjahr eine monatliche Auszahlung aus dem angesparten Vermögen. Danach sichert eine Rentenversicherung dem Versicherten eine lebenslange monatliche Rente. Um diese Rentenversicherung zu finanzieren, entnehmen die Vertrags-Anbieter zu Beginn der Auszahlphase einen Teil des erwirtschafteten Kapitals und investieren dieses in die Rentenversicherung. Bei allen Riester-Verträgen können außerdem zum Ende der Einzahlphase 30% des angesparten Kapitals förderunschädlich entnommen werden. Während der Auszahlphase gilt die "nachgelagerte Besteuerung". Zwar sind die Beiträge zur privaten Altersvorsorge in der Einzahlphase steuerlich absetzbar; in der Auszahlphase muss die hieraus erzielte Rente jedoch besteuert werden. Die nachgelagerte Besteuerung hat allerdings den Vorteil, dass die Steuersätze der einzelnen Sparer im Ruhestand in der Regel wesentlich niedriger ausfallen, als in Zeiten der Berufstätigkeit. Bereits vor der Auszahlphase kann Vermögen Zulagen unschädlich aus Riester-Verträgen entnommen werden. Allerdings nur zweckgebunden zum Bau oder Kauf einer Immobilie. Sonstige Entnahmen für andere Zwecke sind jedoch Zulagen schädlich; d.h., der Sparer muss die staatlichen Zulagen zurückzahlen. Gleiches gilt für Vertrags-Kündigungen. Bei Vertrags-Wechseln bleiben die Zulagen erhalten. Wer "riestern" möchte, sollte sich vor Vertragsabschluss individuell beraten lassen. So lässt sich die passende Riester-Anlage-Form sachgerecht finden.