Das Depot
Unter dem Begriff Depot versteht man eine Verwahrmöglichkeit oder Verwahrstelle für Wertpapiere. In der Finanzwelt wird daher auch von Wertpapierdepot bzw. Wertpapierdepotkonto gesprochen. Bei Anbietern von Fonds bzw. Investmentgesellschaften spricht man auch von Anlegerkonten. Depots werden in der Regel von Finanzdienstleistern angeboten, die für die Verwahrtätigkeit bzw. die Verwaltung des Depots ein entsprechendes Entgelt verlangen. Die Gebühr für das Depot teilt sich häufig in einen fixen Betrag und einen von der Höhe des verwalteten Wertpapiervolumens abhängigen Betrag auf.
In Deutschland dürfen Depotkonten zur Verwahrung von Wertpapieren ausschließlich von Kreditinstituten bzw. Finanzdienstleistungsinstituten (§1 (Abs. 1 und 1a KWG) geführt werden. Wertpapiere können bspw. Aktien, Anleihen, Fonds oder Genussscheine sein. Über das Depot kann ein Anleger seine sämtlichen Wertpapiergeschäfte (Käufe, Verkäufe, Übertragungen etc.) abwickeln. Entsprechende Geldgutschriften oder Belastungen aus diesen Geschäften werden über ein Geld- oder Verrechnungskonto abgerechnet. Bei Aktien übernimmt der Dienstleister auch die Benachrichtigung für Hauptversammlungen, besorgt Eintrittskarten für die Hauptversammlung und stellt die Dividendengutschrift sicher. Bei Anleihen werden entsprechend die Zinsen auf das Girokonto gut geschrieben. Für den Anleger besonders wichtig ist die Tatsache, dass seine Wertpapierbestände über das Depot abgegrenzt vom Vermögen des Finanzdienstleisters geführt werden. Somit handelt die Bank wie ein Treuhänder für den Anleger. Im Konkursfall werden die Vermögenspositionen der Anleger nicht in die Konkursmasse der Bank oder des Finanzdienstleisters einbezogen. Um das Wertpapiervermögen eindeutig abgrenzen zu können, müssen, gem. Ziffer 11 (1) der BAFin Bekanntmachung, die Finanzdienstleister mindestens einmal pro Jahr den Bestand mit den Depotkunden abstimmen. Hierzu erhält der Depotkunde einen entsprechenden Auszug zugesandt.