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Krankenversicherung

Seit Januar 2009 ist die Krankenversicherung eine der Pflichtversicherungen in Deutschland, so wie die Kfz-Haftpflichtversicherung auch. Das heißt, dass jeder Bürger krankenversichert sein muss, und dass umgekehrt die Krankenkassen keinen Antragsteller ablehnen dürfen. Das gilt für die gesetzliche Krankenkasse, kurz GKV genannt. Und neben einer großen Zahl an GKVs gibt es die private Krankenversicherung, umgangssprachlich PKV genannt.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen wie beispielsweise die AOKs, die DAK, die BEK, die Techniker Krankenkasse sowie die Innungs- oder Betriebskrankenkassen sind in erster Linie Versicherungsgeber für Angestellte und Arbeiter, für die so genannten unselbständig Tätigen. Wenn deren Einkommen über der von der Bundesregierung jährlich neu festzulegenden Beitragsbemessungsgrenze liegt, besteht die Möglichkeit der Krankenversicherung in einer PKV. Hier sind seit jeher alle Selbständigen versichert. In früheren Jahren konnten, heutzutage müssen sie sich hier versichern, können aber auch freiwilliges Versicherungsmitglied in einer GKV werden.

Durch die neuere Gesetzgebung der vergangenen Jahre hat sich zwischen GKV und PKV vieles verändert. Die früheren recht starren Abgrenzungen wurden aufgehoben. Hintergrund ist das Bestreben eines konkurrierenden Wettbewerbes der GKVs untereinander, sowie auch zwischen den gesetzlichen und den privaten Versicherern.

Für die gesetzlich Pflichtversicherten führt der Arbeitgeber den Monatsbeitrag für Kranken- und für Pflegeversicherung an die GKV ab, deren Zugehörigkeit der Arbeitnehmer auswählen kann. Der Arbeitnehmeranteil wird dabei vom Bruttolohn einbehalten. Bei Privatversicherten ist es umgekehrt. Hier ist der Versicherungsnehmer direkter Vertragspartner der GKV und zahlt seinen Monatsbeitrag selbst. Ein unselbständig Tätiger erhält vom Arbeitgeber, ergänzend zum Nettolohn, den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und zur Pflegeversicherung ausbezahlt und überweist den kompletten Monatsbeitrag an seinen Versicherer.

Alle Krankenkassen bieten im Rahmen eines Basistarifes die so genannte Vollversicherung mit den drei Bereichen ambulante, stationäre sowie zahnärztliche Behandlung an. Darüber hinaus gibt es weitere Tarife und ergänzende Möglichkeiten, um den Versicherungsschutz zu optimieren. Dazu gehören das Krankentagegeld, das Krankenhaustagegeld, sowie verschiedene Zusatzversicherungen. Sie sollen eine Verbesserung von Behandlung, Pflege und Nachsorge gewährleisten, bis hin zu Genesungs- oder Erholungskuren. Im Gegensatz zu früheren Jahren werden solche Zusatzversicherungen heutzutage auch von den GKVs und nicht ausschließlich von den PKVs angeboten.

Die Entscheidung einer Mitgliedschaft in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung wird vielfach in jungen Jahren getroffen. Sie kann, ohne dass es dem Versicherten bekannt oder bewusst ist, in späteren Jahrzehnten gravierende Auswirkungen auf die Beitragshöhe beim Bezug von gesetzlicher Rente haben. Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist schwierig zu vollziehen und nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich, bis hin zu ganz unmöglich. Vielfach ist die Entscheidung GKV oder PKV erst- und einmalig im Leben!