Agio & Disagio
Als Disagio bezeichnet man den Abzug von einer Darlehenssumme, welcher im Normalfall in Prozent angegeben wird. Der Antragsteller des Darlehens bekommt den um dieses Disagio minimierten Betrag ausgezahlt. Tilgung und Zinsen werden jedoch am kompletten Betrag des Darlehens berechnet. Ursprünglich war das Disagio für die Deckung der Kosten zur Kreditvergabe verwendet worden. Mittlerweile liegt der Sinn allerdings woanders. So dient er heute der Regulierung der Effektivverzinsung für ein Darlehen. Dies passiert anhand der Marktlage. Bei Aktien entspricht das Disagio der Differenz zwischen Nennwert und dem Ausgabekurs. Allerdings ist ein Disagio bei der Vergabe von Aktion in Deutschland verboten.
Agio hingegen bezeichnet ein sogenanntes Aufgeld, welches auf den Nennwert angelegt ist. Es ist also die Differenz, die ein Wertpapier oder Kredit über seinem Nennwert liegt. Vorkommen tut dies besonders bei Aktiengesellschaften und deren Kapitalerhöhungen. Ausgedrückt wird es in Geldeinheiten oder Prozent. Normalerweise wird das Agio bei Aktien beim Erwerb einbehalten. Dies gilt sowohl für Neuemissionen, als auch für Emissionen.
Somit ist das Disagio das Gegenteil des Agios. Im Falle eines Darlehens würde beim Agio ein höherer Wert als der Nennwert ausgezahlt, dafür aber auch ein höherer Zinssatz gewählt. Allerdings wird dies in der Praxis kaum gemacht, da sich dies rein steuerlich überhaupt nicht lohnt.